Die Privatbank Bellerive AG kann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von Dritten geldwerte Vorteile erhalten. Zu diesen gehören Entschädigungen von den Produktanbietern, sind ein Entgelt für durch die Bank erbrachte Leistungen und stehen nicht dem Kunden zu.
Anlagefonds
Die Entschädigung wird in Form einer jährlichen Bestandespflegekommission entrichtet. Die Grundlage für diese Entschädigung bildet die im Fondsreglement oder –prospekt festgelegte Verwaltungsgebühr. Die Bandbreiten der möglichen Entschädigung bewegen sich typischerweise innerhalb der folgenden Grössenordnungen: Geldmarktfonds 0 – 0.5% des Anlagevolumens pro Jahr, Obligationenfonds 0 – 1%, Aktienfonds 0 – 1,5%, Anlagestrategiefonds 0 – 1,5%, Immobilienfonds 0 – 0.3%, Andere Fonds (wie Alternative Funds, Hedge Funds, Fund of Funds, usw.) 0 – 1,5%.
Strukturierte Produkte
Bei strukturierten Produkten kann die Entschädigung in Form eines Rabattes auf den Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer Strukturierungsgebühren erfolgen. Die Bandbreiten der möglichen Entschädigungen bewegen sich typischerweise innerhalb der folgenden Grössenordnungen: Kapitalschutzprodukte 0 – 1% des Anlagevolumens pro Jahr, Partizipationsprodukte 0 – 1,5%, Renditeoptimierungsprodukte 0 – 1,5%.
Die erwähnten Ansätze können ebenfalls für Anlageprodukte in Vermögensverwaltungsmandaten zur Anwendung kommen.
Im Übrigen sind die jeweiligen produktespezifischen Regelungen und Informationen zu beachten.







